Vererben, schenken, stiften - es gibt viele Möglichkeiten, seinen Willen zu realisieren und dabei auch noch Steuern zu sparen. Wir helfen dabei, letztwillige Verfügungen zu gestalten, und vertreten unsere Mandanten bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Zugleich beraten wir Unternehmen beim Übergang von einer Generation zur nächsten. Wir helfen bei der Nachfolge- und Zukunftsplanung und sorgen dafür, dass gesellschafts- und erbrechtliche Regelungen aufeinander abgestimmt werden.
In den Bereich Vorsorge fallen Regelungen, die für den Fall der Geschäftsunfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Alter getroffen werden müssen. Dazu gehört beispielsweise das Erstellen einer Generalvollmacht, damit im Bedarfsfall notwendige Überweisungen getätigt werden können.
Wir unterstützen unsere Mandanten auch beim Aufsetzen einer Betreuungsverfügung - denn damit kann der Vertretene rechtzeitig bestimmen, welche Person seines Vertrauens später einmal wesentliche Entscheidungen treffen soll, wenn er dies selbst nicht mehr kann. Für den Fall einer schweren Krankheit ist eine wirksame Patientenverfügung wichtig, die Angehörigen und Ärzten Orientierung bietet.